09.10.2025 - Jährlicher Nachweis für Betreuungskräfte/Alltagsbegleiter
Wie können Betreuungskräfte/Alltagsbegleiter die Pflege-Mediathek für ihren jährlichen Schulungsnachweis nutzen?
Gemäß der Richtlinie § 53b SGB XI müssen Betreuungskräfte in stationären Pflegeinrichtungen und im ambulanten Bereich jährliche Fortbildungen von mindestens 16 Unterrichtsstunden nachweisen. Für diese Schulungen können u. a. einzelne Module der Pflege-Mediathek genutzt werden. Es gibt dann immer auf den „Modulkacheln“ den Hinweis, dass diese Fortbildungen nach § 53b nutzbar sind. Somit können die ausgewiesenen Schulungen als Nachweis genutzt werden. Da Mitarbeitende der Einrichtung diese Schulung durchführen liegt die Verantwortung dazu aber bei den Einrichtungen.